Termin Informationen:

  • Mo
    12
    Feb
    2018

    Jetzt geht es zur Sache: Die medtec-Nutzenbewertung ist da

    18:00 UhrGeschäftsstelle des Berufsverbands Medizinischer Informatiker e.V. (BVMI); Charlottenstr. 42/Ecke Dorotheenstr. (2. OG bei der TMF); 10117 Berlin-Mitte

    Marktzugang und Erstattung für innovative Medizinprodukte und Medizintechnik

    Die bisherige Möglichkeit des stationären Bereichs, neue (medizintechnikbasierte) Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) weitgehend frei in die Patientenversorgung einführen zu können wird eingeschränkt. Durch das Erprobungsverfahren (§ 137e SGB V) und das Methodenbewertungsverfahren bei Hochrisikoprodukten (§ 137h SGB V) sind Kliniken und Hersteller nun in der Pflicht, die Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Medizinprodukte gegenüber dem G-BA/IQWiG zu belegen. „Hochrisikoprodukte“, für die Anträge zur besonderen Vergütung als NUB gestellt werden, müssen dem gemeinsamer Bundesausschuss zur frühen Nutzenbewertung zur Kenntnis gebracht werden. Hersteller beklagen den Verlust des Innovationsstandortes Deutschland – Krankenhäuser sind verwirrt und finden sich in völlig neuer Verantwortungssituation beim innovativen Medizintechnik-Einsatz.

    Evidenz ist gefordert: Vorgelegte Studien müssen den Nutzen oder zumindest das Potenzial eines Nutzens belegen

    Im Rahmen der Bewertung kann das IQWiG zu drei Resultaten kommen:
    1. Die Studien belegen einen Patientenrelevanten Nutzen.
    2. Es wird festgestellt, dass die Studien den Nutzen der Methode noch nicht hinreichend belegen, jedoch Hinweise auf das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative vorliegen.
    3. Die Studien belegen weder den Nutzen noch das Potenzial der Methode.

    Das Umgehen mit den Begrifflichkeiten der Evidenz wird damit ebenso zum Alltag wie das hohe Risiko eines Marktausschlusses bei Nichterfüllung der Anforderungen. Die ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen versprechen nichts Gutes: die Auseinandersetzungen werden mit harten Bandagen geführt.

    Referent: Prof. Dr. med. Thomas Kersting, Geschäftsführer IMC clinicon GmbH; Honoarprofessur "Krankenhausmanagement" TU-Berlin